Wenn Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen ist und der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt, muss es in der Regel einen in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten Vertreter benennen.
Aus der Ferne betrachtet kann dieser Prozess komplex wirken. Mit Ekovio lässt er sich auf fünf einfache Schritte reduzieren.
Warum einen Bevollmächtigten Vertreter benennen?
Seit dem 10. Juli 2026 verpflichtet Artikel L. 541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuchs jedes der EPR unterliegende Unternehmen, das nicht in Frankreich niedergelassen ist, einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen.
Diese Pflicht gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land als auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union. Alle Details finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu dieser Pflicht.
Auf europäischer Ebene verstärkt die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) diesen Rahmen. Sie gilt ab dem 12. August 2026 und sieht in Artikel 45 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters für EPR in bestimmten grenzüberschreitenden Verpackungssituationen vor. Frankreich hat dieser europäischen Anforderung mit dem 10. Juli 2026 faktisch vorgegriffen.
Ohne Bevollmächtigten Vertreter kann ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen seine Mitgliedschaft bei Umweltorganisationen nicht formalisieren und keine Meldungen einreichen. Das birgt ein Compliance-Risiko und kann sogar dazu führen, dass der Verkauf auf bestimmten Marktplätzen ausgesetzt wird, bis die EPR-Compliance nachgewiesen ist.
Bei Ekovio läuft dieser Compliance-Prozess in fünf Schritten ab.
Schritt 1: Erstellen Sie Ihr Ekovio-Konto
Der erste Schritt besteht darin, Ihr Konto auf der Ekovio-Plattform zu erstellen. Für den Einstieg ist keine Kreditkarte erforderlich.
Die Kontoerstellung dauert nur wenige Minuten und gibt Ihnen sofortigen Zugriff auf Ihr EPR-Management-Dashboard.
Hier verwalten Sie Ihre gesamte EPR-Compliance in Frankreich: Ihre Unternehmensangaben, die für Sie geltenden Systeme, Ihr Mandat für den Bevollmächtigten Vertreter und Ihre Meldungen.

Schritt 2: Geben Sie Ihre Unternehmensangaben ein
Sobald Ihr Konto erstellt ist, geben Sie die Angaben zu Ihrem Unternehmen ein: Firmenname, Sitzland, Registrierungsnummer, Hauptansprechpartner und Rechnungsdaten.
Außerdem geben Sie an, welche Produktkategorien Sie in Frankreich verkaufen, damit die anwendbaren EPR-Systeme bestimmt werden können.
Diese Angaben dienen dazu, Ihren Herstellerstatus nach den französischen EPR-Vorschriften zu bestätigen und zu prüfen, dass Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen ist.

Schritt 3: Treten Sie einem EPR-System bei
Je nach den von Ihnen verkauften Produkten kann Ihr Unternehmen einem oder mehreren EPR-Systemen unterliegen: Haushaltsverpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte, Textilien, Batterien, Möbel oder andere im französischen Umweltgesetzbuch vorgesehene Systeme.
In der Liste der EPR-Systeme in Frankreich und Europa können Sie prüfen, welche davon auf Ihr Unternehmen zutreffen.
Für das System der Haushaltsverpackungen sind mehrere Umweltorganisationen zugelassen, darunter Citeo und Leko. Ekovio hilft Ihnen, die für Ihr Unternehmen am besten geeignete Umweltorganisation auszuwählen und ihr beizutreten.
Sobald das oder die anwendbaren Systeme feststehen, übernimmt Ekovio Ihre Mitgliedschaft und beantragt Ihre eindeutige Kennnummer (IDU) bei jeder relevanten Umweltorganisation.

Schritt 4: Unterzeichnen Sie das Mandat für den Bevollmächtigten Vertreter
Die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters muss, wie im französischen Umweltgesetzbuch vorgeschrieben, durch ein schriftliches Mandat formalisiert werden.
Dieses Mandat legt den genauen Umfang der an Ekovio übertragenen Pflichten fest: die abgedeckten Systeme, Mitgliedschaften, Meldungen, die Nachverfolgung der Öko-Beiträge sowie den Austausch mit den Umweltorganisationen.
Das Mandat wird elektronisch unterzeichnet, direkt über Ihr Ekovio-Dashboard. Nach der Unterzeichnung wird es an die zuständigen Umweltorganisationen übermittelt.
Sie können Ihre gesamte EPR-Verwaltung an Ekovio delegieren oder uns ausschließlich als Bevollmächtigten Vertreter benennen und die Verwaltung Ihrer Daten und Meldungen selbst übernehmen.

Schritt 5: Bleiben Sie konform mit europäischem Recht
Sobald Ihr Bevollmächtigter Vertreter benannt ist, erfüllt Ihr Unternehmen die im französischen Umweltgesetzbuch festgelegte Anforderung.
Diese Compliance muss anschließend dauerhaft aufrechterhalten werden: die in Verkehr gebrachten Mengen melden, die entsprechenden Öko-Beiträge zahlen und Ihre Angaben bei jeder Änderung Ihrer Geschäftstätigkeit aktualisieren.
Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40), anwendbar ab dem 12. August 2026, sieht in Artikel 45 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters für EPR in bestimmten grenzüberschreitenden Situationen vor.
Ekovio verfolgt diese regulatorischen Entwicklungen für Sie und passt Ihre Compliance entsprechend an, in Frankreich und in ganz Europa.
Häufig gestellte Fragen zum Bevollmächtigten Vertreter in 5 Schritten
Wie lange dauert es, mit Ekovio konform zu werden?
Die Erstellung Ihres Kontos und die Eingabe Ihrer Unternehmensangaben dauern nur wenige Minuten. Der Gesamtzeitrahmen hängt anschließend von den betroffenen Systemen und den Bearbeitungszeiten jeder Umweltorganisation ab.
Muss ich meine gesamte EPR-Verwaltung an Ekovio delegieren?
Nein. Sie können Ekovio ausschließlich als Bevollmächtigten Vertreter benennen und die operative Verwaltung Ihrer Daten und Meldungen selbst behalten.
Was, wenn mein Unternehmen mehreren EPR-Systemen unterliegt?
Das Mandat für den Bevollmächtigten Vertreter kann mehrere Systeme abdecken. Jedes System erfordert weiterhin eine eigene Mitgliedschaft und Nachverfolgung.
Kann ich nach meiner ersten Mitgliedschaft die Umweltorganisation wechseln?
Ja, vorbehaltlich der geltenden Vertragsbedingungen. Ekovio kann Sie bei diesem Wechsel unterstützen, unabhängig davon, für welche Umweltorganisation Sie sich entscheiden.
Starten Sie Ihren Compliance-Weg in 5 Schritten
Die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in Frankreich erfordert keine wochenlange Papierarbeit. Mit Ekovio genügen fünf Schritte: Konto erstellen, Unternehmensangaben eingeben, dem oder den anwendbaren Systemen beitreten, Mandat unterzeichnen und konform mit französischem und europäischem Recht bleiben.
Erstellen Sie Ihr Ekovio-Konto, um noch heute mit Ihrer Compliance zu beginnen.


