Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2025

0. Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Bedingungen haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung :

  • „EKOVIO“ bezeichnet EKOVIO, eine französische Aktiengesellschaft mit vereinfachter Struktur und einem einzigen Aktionär (SASU) mit einem Grundkapital von eintausend (1.000) Euro, mit Sitz in 248 rue de l’Est, 69290 Craponne, Frankreich, eingetragen unter der SIREN-Nummer 992 555 797 im Handelsregister von Lyon, vertreten durch Herrn Romain PELEN.
  • „Anwendung“ bezeichnet die SaaS-Softwarelösung „EKOVIO“, die den Import von Daten, die Anwendung der Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die Berechnung der Öko-Beiträge und die Erstellung von Meldungen ermöglicht.
  • „Nutzer“ bezeichnet jede juristische Person, die Kunde von EKOVIO ist und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf die Anwendung zugreift.
  • „Kundendaten“ bezeichnet die vom Nutzer in die Anwendung importierten oder eingegebenen Daten (wie Produktinformationen, Verkäufe, Gewichte, Kategorien, Datenzuordnungen (Mappings) usw.).
  • „Nachweise“ oder „Prüfpfad“ bezeichnet die von EKOVIO aufbewahrten Rückverfolgbarkeitselemente, einschließlich Zeitstempel, Versionen der Gebührentabellen, Berechnungsprotokolle, Validierungen und Datenexporte.
  • „Dienste“ bezeichnet sämtliche von EKOVIO über die Anwendung bereitgestellten Funktionen.
  • „Mandat“ bezeichnet ein gesondertes schriftliches Vertretungsmandat, das EKOVIO ermächtigt, Meldungen im Namen des Nutzers einzureichen.
  • „Konnektoren“ bezeichnet die bereitgestellten Integrationen von Drittanbietern (wie Amazon, WooCommerce, PrestaShop, Shopify usw.).

1. Zweck – Vorstellung von EKOVIO

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen die Bedingungen festlegen, unter denen EKOVIO die Dienste über die Anwendung ausschließlich für gewerbliche Kunden (B2B) erbringt. Die Nutzung der Anwendung durch Verbraucher für private Zwecke (B2C) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2. Zum Zeitpunkt der Markteinführung erstreckt sich die geografische Abdeckung von EKOVIO auf den europäischen Kontinent (mit einer möglichen schrittweisen Erweiterung zu einem späteren Zeitpunkt). Die Anwendung kann jedoch auch von ausländischen Unternehmen genutzt werden, um Meldungen im Zusammenhang mit französischen und europäischen Vorschriften abzugeben.

1.3. Die Anwendung umfasst insbesondere eine Weboberfläche sowie verschiedene E-Commerce-Konnektoren. Sie ermöglicht außerdem den Datenexport (in den Formaten CSV und Excel) und enthält einen zeitgestempelten Prüfpfad, mit dem die vom Nutzer durchgeführten Vorgänge nachvollzogen werden können.

1.4. Bei der Nutzung von Konnektoren Dritter ist der Nutzer verpflichtet, die jeweils geltenden Allgemeinen Nutzungs- oder Verkaufsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (wie Amazon, WooCommerce, PrestaShop, Shopify usw.) zu akzeptieren und einzuhalten.

1.5. Beta-Phase – Bis zum Ende der Beta-Phase können bestimmte Funktionen der Anwendung jederzeit geändert oder entfernt werden, ohne dass EKOVIO während dieses Zeitraums ein erweitertes Service-Level-Versprechen abgibt.

2. Kontoerstellung und Zugang

2.1. Registrierung – Ein Nutzerkonto auf der Anwendung wird durch die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse und die Festlegung eines sicheren Passworts erstellt. Zum aktuellen Zeitpunkt wird keine Single-Sign-On-Lösung (SSO) angeboten.

2.2. Profil und Rechte – Bei der Erstellung seines Kontos erhält der Nutzer die Anwendungsrolle „Kunde“ (nur Lesezugriff) in der Anwendung. Weitere Zugriffsrechte und Berechtigungen innerhalb der Anwendung werden direkt von EKOVIO verwaltet und können sich je nach Bedarf des Dienstes weiterentwickeln.

2.3. Sicherheit – Für den Zugriff auf die Anwendung ist eine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) erforderlich, in Form einer E-Mail-Verifizierung, über eine Authentifizierungs-App (2FA) oder mittels eines physischen Sicherheitsschlüssels. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und EKOVIO unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos oder jede Kompromittierung seiner Zugangsmethoden zu informieren.

2.4. Inaktivität – Ohne aktiven Vertrag können Nutzerkonten, die zwei (2) Jahre lang inaktiv bleiben, nach Ermessen von EKOVIO gelöscht oder anonymisiert werden.

2.5. Kontoschließung – Die Schließung eines Nutzerkontos muss über den EKOVIO-Support beantragt werden. Die tatsächliche Schließung des Kontos unterliegt den folgenden kumulativen Bedingungen: (i) der Nutzer darf keine offenen Zahlungen gegenüber EKOVIO haben, (ii) der Nutzer muss alle seine regulatorischen Meldungen aktualisiert und die für jeden betroffenen Bereich geschuldeten Öko-Beiträge bezahlt haben, und (iii) der Nutzer muss alle gegebenenfalls noch geschuldeten Gebühren an EKOVIO beglichen haben. Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen nimmt EKOVIO die endgültige Schließung des Kontos innerhalb von etwa dreißig (30) Tagen vor.

3. Vertragsdokumente und Rangfolge

3.1. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und EKOVIO besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten, in absteigender Rangfolge: (i) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EKOVIO (AGB), (ii) der Datenschutzerklärung von EKOVIO und (iii) der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

3.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer oder mehreren Bestimmungen der den Vertrag bildenden Dokumente haben die Bestimmungen der AGB Vorrang vor denen der AVV, die ihrerseits Vorrang vor denen der Datenschutzerklärung haben.

4. Angebot, Testphase und Abonnements

4.1. Kostenlose Testphase – Ein kostenloses Angebot ermöglicht es Nutzern, zu Testzwecken einen begrenzten Funktionsumfang der Anwendung zu nutzen. Für den Zugriff auf alle Funktionen ist ein Abonnement erforderlich.

4.2. Preise – Der Zugang zur Anwendung erfolgt über ein kostenpflichtiges Abonnement, entweder monatlich oder jährlich. Der Abonnementpreis wird pro Kunden-Rechtseinheit berechnet, abhängig von der Anzahl der abgedeckten EPR-Bereiche und dem über die Anwendung gemeldeten Gesamtbetrag der Öko-Beiträge. Alle Preise sind auf der Website von EKOVIO einsehbar.

4.3. Automatische Verlängerung – Jedes Abonnement verlängert sich am Ende des ursprünglich gewählten Zeitraums (Monat oder Jahr, je nach gewähltem Tarif) automatisch um einen gleichwertigen Zeitraum, sofern es nicht vom Nutzer gemäß den hier festgelegten Bedingungen gekündigt wird.

4.4. Tarifwechsel – Der Nutzer kann seinen Abonnementtarif jederzeit auf- oder herabstufen. Ein Tarifwechsel wird sofort wirksam, wobei der Preis für den laufenden Abonnementzeitraum anteilig (pro rata temporis, monatsgenau berechnet) angepasst wird. Im Falle einer Herabstufung profitiert der Nutzer weiterhin von den Diensten bis zum Ende des Verpflichtungszeitraums.

4.5. Jahresrabatt – Verpflichtet sich der Nutzer zu einer jährlichen Laufzeit, erhält er einen vertraglichen Rabatt von 16,667 % (entsprechend zwei kostenlosen Monaten von zwölf) im Vergleich zu den Gesamtkosten eines gleichwertigen monatlichen Abonnements über zwölf aufeinanderfolgende Monate.

4.6. Umfang der Dienste – Das Abonnement umfasst alle Standardfunktionen der Anwendung, einschließlich des Zugriffs auf die verschiedenen unterstützten Konnektoren, den Datenimport und -export, automatisierte Berechnungen nach Bereich, die Erstellung von Exporten gemäß den von Öko-Organisationen geforderten Formaten sowie den Zugriff auf den vollständigen Prüfpfad der Vorgänge.

4.7. Optionen – Alle verfügbaren Bereiche werden von der Anwendung als optional behandelt und beim Onboarding oder bei Einreichung der Meldungen separat in Rechnung gestellt.

4.8. Technische Kontingente – Um die Sicherheit, Stabilität und Qualität des Dienstes zu gewährleisten, behält sich EKOVIO das Recht vor, angemessene technische Grenzen oder Kontingente für die Nutzung der Anwendung festzulegen. Beispielsweise kann EKOVIO die Anzahl der API-Aufrufe, die Größe der vom Nutzer importierten Dateien oder die Anzahl der unter einem einzigen Konto verwaltbaren Tochtergesellschaften oder Projekte begrenzen, um missbräuchliche Nutzung oder eine Verschlechterung des Dienstes zu verhindern.

5. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

5.1. Währung und Mehrwertsteuer – Die Abonnementpreise werden in Euro (€) angegeben und verstehen sich netto zuzüglich Steuern. Die Mehrwertsteuer wird, soweit nach geltendem Steuerrecht erforderlich, zusätzlich erhoben. Die entsprechenden Rechnungen werden dem Nutzer in seinem Kundenbereich innerhalb der Anwendung zur Verfügung gestellt. Es wird klargestellt, dass auf im Namen von Öko-Organisationen eingezogene Öko-Beiträge keine Mehrwertsteuer anfällt, sofern diese Beträge außerhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden (gemäß der für Öko-Organisationen geltenden Regelung).

5.2. Zahlungsmethoden – Abonnementzahlungen erfolgen je nach Fall per Bankkarte über den sicheren Zahlungsdienstleister Stripe und/oder per automatischem Lastschrifteinzug, ebenfalls über Stripe. Eine Zahlung per Banküberweisung kann von EKOVIO für bestimmte Jahresabonnements oder „Enterprise“-Angebote nach freiem Ermessen von EKOVIO und vorbehaltlich vorheriger Vereinbarung akzeptiert werden.

5.3. Zahlungsverzug – Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer fälligen Rechnung kann EKOVIO den Zugang des Nutzers zur Anwendung und zu den Diensten automatisch und unverzüglich sperren, bis alle geschuldeten Beträge vollständig beglichen sind. Dem Nutzer wird zusätzlich zu den noch geschuldeten Beträgen keine feste Inkassogebühr in Rechnung gestellt.

5.4. Preisanpassung – EKOVIO behält sich das Recht vor, die Preise seiner Abonnements zum Jahrestag des Vertrags zu ändern. Jede Preisänderung wird dem Nutzer mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen mitgeteilt. Lehnt der Nutzer den neuen Preis ab, kann er sein Abonnement zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen, wobei keine anteilige Rückerstattung des laufenden Abonnementzeitraums erfolgt.

5.5. Rückerstattung – Sofern nicht durch zwingendes Recht anders vorgeschrieben, erfolgt bei Kündigung oder vorzeitiger Beendigung des Abonnements durch den Nutzer keine anteilige Rückerstattung. Der Zugang zu den Diensten bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abonnementzeitraums bestehen.

6. Laufzeit, Kündigung und Reversibilität

6.1. Abonnementlaufzeit – Kündigung durch den Nutzer – Der Vertrag wird für die Dauer des vom Nutzer gewählten Abonnements (monatlich oder jährlich) geschlossen und verlängert sich anschließend automatisch gemäß Artikel 4.3. Der Nutzer kann sein Abonnement jederzeit kündigen, sofern EKOVIO mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des laufenden Zeitraums benachrichtigt wird. Die Kündigung wird zum Ende des bereits begonnenen Monats- oder Jahreszeitraums wirksam, und der Nutzer bleibt bis zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung des Abonnementpreises verpflichtet.

6.2. Kündigung wegen Pflichtverletzung – Verletzt eine Partei eine ihrer wesentlichen vertraglichen Pflichten, kann die andere Partei fünfzehn (15) Tage nach Zustellung einer per Einschreiben mit Rückschein versandten, erfolglos gebliebenen Mahnung die Kündigung des Vertrags erklären, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche. Gebühren für vorzeitige Kündigung können dem Nutzer gegebenenfalls gemäß den Bestimmungen der Bestellung oder des angenommenen Angebots in Rechnung gestellt werden.

6.3. Datenreversibilität – Im Falle einer Kündigung oder eines Ablaufs des Vertrags kann der Nutzer verlangen, dass EKOVIO ihm einen vollständigen Export seiner Kundendaten in einem gängigen Standardformat (CSV oder JSON) zur Verfügung stellt. EKOVIO kommt dieser Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist nach. Danach werden die Kundendaten und die zugehörigen Nachweise, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht etwas anderes vorsieht, von EKOVIO für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab dem Kündigungsdatum aufbewahrt und anschließend aus den Systemen gelöscht oder anonymisiert.

6.4. Aufbewahrung von Nachweisen – Unbeschadet der vorstehenden Ziffer 6.3 werden bestimmte spezifische Nachweise, wie historische Versionen der regulatorischen Gebührentabellen oder detaillierte Berechnungsprotokolle zu Öko-Beiträgen, von EKOVIO für einen Zeitraum von bis zu zehn (10) Jahren aufbewahrt (gemäß Artikel 19.3), um Beweis- und regulatorischen Compliance-Zwecken zu dienen.

7. Enthaltene Dienste – Verfügbarkeit – Support – Backups

7.1. Verfügbarkeit des Dienstes – EKOVIO bemüht sich nach besten Kräften um eine Verfügbarkeitsrate der Anwendung und der Dienste von 99,99 % pro Kalendermonat. Diese Verfügbarkeitsrate schließt geplante Wartungszeiten, Fälle höherer Gewalt oder Ausfälle bei Drittanbietern außerhalb der Kontrolle von EKOVIO aus.

7.2. Wartung – EKOVIO kann geplante Wartungsarbeiten durchführen, die zu vorübergehenden Unterbrechungen der Anwendung und der Dienste führen können. Soweit möglich, werden solche Eingriffe außerhalb der Spitzenzeiten durchgeführt. EKOVIO behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit einzugreifen, auch ohne vorherige individuelle Benachrichtigung des Nutzers, im Falle eines Notfalls (insbesondere aus Sicherheitsgründen oder zur Vermeidung einer schwerwiegenden Störung).

7.3. Kundensupport – Der Nutzer erhält technischen und funktionalen Support von EKOVIO, erreichbar per E-Mail oder über das im Kundenkonto der Anwendung verfügbare Kontaktformular. Dieser Support ist während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar (Montag bis Freitag, MEZ, mit Ausnahme französischer Feiertage). Während der Beta-Phase des Dienstes wird keine spezifische Reaktionszeitverpflichtung (SLA) zugesagt, EKOVIO bemüht sich jedoch, so schnell wie möglich zu reagieren.

7.4. Hosting – Die Anwendung und die zugehörigen Daten werden von Infomaniak auf Infrastrukturen in der Schweiz gehostet. Der Nutzer wird darüber informiert, dass die Schweiz von einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten profitiert.

7.5. Backups – Kundendaten und technische Nutzungsdaten werden von EKOVIO täglich gesichert, mit einer rollierenden Aufbewahrungsfrist von etwa dreißig (30) Tagen. Die Zielwerte für Recovery Point Objective (RPO) und Recovery Time Objective (RTO) sind Richtwerte; EKOVIO unterliegt hinsichtlich Backup und Wiederherstellung von Daten einer Bemühenspflicht und wendet Verfahren an, die den branchenüblichen Best Practices in diesem Bereich entsprechen.

8. Änderungen der Dienste

8.1. EKOVIO behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen und Verbesserungen an den Diensten und der Anwendung vorzunehmen, einschließlich der Hinzufügung neuer Funktionen oder der Entfernung bestehender Funktionen. Im Falle der wesentlichen Entfernung einer zuvor verfügbaren Funktion kann der Nutzer sein Abonnement zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kostenlos kündigen (gemäß Artikel 6.1). Es wird klargestellt, dass keine anteilige Rückerstattung für den laufenden Abonnementzeitraum erfolgt.

8.2. Als Beta oder experimentell gekennzeichnete Funktionen innerhalb der Anwendung werden von EKOVIO „wie besehen“ bereitgestellt, ohne Garantie für Leistung oder dauerhafte Verfügbarkeit. EKOVIO kann solche experimentellen Funktionen jederzeit ohne Vorankündigung ändern, aussetzen oder entfernen, da diese Elemente nicht als wesentliche Bestandteile des Dienstes gelten.

9. Pflichten des Nutzers

9.1. Verantwortung des Nutzers für Daten – Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für seine Nutzung der Anwendung und für die Richtigkeit der darin eingegebenen Kundendaten. Insbesondere ist er ausschließlich verantwortlich für: (i) die Wahl der EPR-Bereiche und Länder, für die er die Anwendung nutzt, sowie die Qualität, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm importierten oder eingegebenen Daten; (ii) die Überprüfung der von der Anwendung auf Grundlage seiner Daten berechneten Öko-Beiträge; (iii) die Sicherstellung der Übereinstimmung des Mappings (Zuordnung) zwischen seinen Produkten und den relevanten EPR-Bereichen sowie ganz allgemein jeder von ihm in der Anwendung vorgenommenen Kategorisierung oder Datenzuordnung; und (iv) die Einhaltung der für jeden von ihm mit der Anwendung verknüpften Konnektor Dritter geltenden Nutzungsbedingungen.

Regulatorische Meldungen. – Standardmäßig führt der Nutzer seine verpflichtenden Meldungen selbst bei den zuständigen Öko-Organisationen durch, und EKOVIO handelt nicht in seinem Namen. Wird zwischen dem Nutzer und EKOVIO ein gesondertes schriftliches Vertretungsmandat unterzeichnet, kann EKOVIO als Bevollmächtigter im Namen und im Auftrag des Nutzers regulatorische Meldungen einreichen. In diesem Fall verpflichtet sich EKOVIO lediglich, die vom Nutzer bereitgestellten Meldedateien und Daten sorgfältig und regelkonform zu übermitteln, wobei der Nutzer in jedem Fall für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten, der angewandten Einstellungen und Gebührentabellen sowie etwaiger erforderlicher Belege verantwortlich bleibt.

9.2. Zulässige Nutzung – Der Nutzer verpflichtet sich, jede missbräuchliche, betrügerische oder rechtswidrige Nutzung der Anwendung und der Dienste zu unterlassen. Insbesondere untersagt sind: unbefugter Zugriff auf oder betrügerisches Verweilen in den Informationssystemen von EKOVIO (Eindringen oder Hacking), Umgehung oder Versuch der Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder technischen Grenzen der Anwendung, absichtliche Serverüberlastung oder jede Handlung, die geeignet ist, den Dienst zu überlasten oder zu stören, massenhafte und automatisierte Datenextraktion (Scraping), Nutzung der Anwendung außerhalb des vereinbarten funktionalen Umfangs oder zu rechtswidrigen Zwecken sowie der Betrieb des Dienstes in hochkritischen Umgebungen (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Nuklearsektor, medizinischen Notdiensten oder der nationalen Verteidigung).

9.3. Keine Rechtsberatung – Der Nutzer erkennt an, dass EKOVIO weder eine Anwaltskanzlei noch eine zugelassene Rechtsberatungsstelle ist. Die über die Anwendung bereitgestellten Informationen, Dokumente oder Hilfestellungen (einschließlich regulatorischer Beobachtungsinhalte oder KI-generierter Vorschläge) dienen ausschließlich Informationszwecken, um die Meldungen des Nutzers zu erleichtern, und stellen keine Rechtsberatung dar. Der Nutzer wird gegebenenfalls gebeten, seine regulatorische Compliance von eigenen Rechtsberatern oder zuständigen Experten prüfen zu lassen.

10. Haftung – Beschränkungen

10.1. Bemühenspflicht – Die von EKOVIO im Rahmen des Vertrags eingegangenen Verpflichtungen stellen eine Bemühenspflicht dar. EKOVIO wendet alle angemessenen, den beruflichen Standards entsprechenden Anstrengungen und Sorgfalt auf, um die Dienste gemäß diesen Bedingungen zu erbringen, ohne jedoch das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder die vollständige Fehlerfreiheit zu garantieren.

10.2. Haftungsausschlüsse – EKOVIO haftet gegenüber dem Nutzer unter keinen Umständen für Schäden oder Folgen, die sich insbesondere ergeben aus: (i) der Nutzung falscher, unvollständiger, veralteter oder nicht den Anweisungen von EKOVIO entsprechender Daten durch den Nutzer; (ii) Ausfällen, Unterbrechungen oder Störungen von Telekommunikationsnetzen oder von Diensten Dritter (einschließlich Hosting-Diensten oder Konnektoren Dritter), auf die EKOVIO keinen Einfluss hat; (iii) vorübergehenden Unterbrechungen der Anwendung aufgrund geplanter Wartungsarbeiten oder notwendiger technischer Eingriffe gemäß Artikel 7.2; oder (iv) einem Fall höherer Gewalt oder einer anderen Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle von EKOVIO.

10.3. Haftungsobergrenze – In allen Fällen, in denen die Haftung von EKOVIO aufgrund einer nachgewiesenen Pflichtverletzung festgestellt wird, ist diese Haftung, für alle Ursachen und Schäden zusammengenommen, für alle nachgewiesenen direkten Schäden des Nutzers strikt begrenzt auf den vom Nutzer tatsächlich an EKOVIO gezahlten Nettobetrag des Abonnements in den sechs (6) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis.

10.4. Indirekte und Folgeschäden – EKOVIO haftet unter keinen Umständen für indirekte oder immaterielle Schäden, die dem Nutzer infolge der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienste entstehen können, wie insbesondere Umsatz-, Gewinn-, Daten- oder Kundenverlust oder eine Schädigung seines Markenimages. Ebenso ist EKOVIO nicht verpflichtet, dem Nutzer Geldbußen oder Sanktionen zu erstatten, die ihm von einer Verwaltungsbehörde auferlegt wurden, noch Verluste oder Schäden, die sich aus Entscheidungen des Nutzers auf Grundlage von Schätzungen, Simulationen oder Beobachtungsinhalten der Anwendung ergeben, die möglicherweise nicht erschöpfend oder vollständig aktuell sind.

10.5. Verjährungsfrist – Jede Klage oder Forderung des Nutzers gegen EKOVIO im Zusammenhang mit den Diensten oder dem Vertrag muss innerhalb eines (1) Jahres ab dem Tag erhoben werden, an dem der Nutzer von dem schadensauslösenden Ereignis Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Klage verjährt, und es kann kein Verfahren mehr vom Nutzer eingeleitet werden.

11. Geistiges Eigentum – Daten

11.1. Rechte von EKOVIO – EKOVIO ist und bleibt Inhaberin sämtlicher Rechte des geistigen Eigentums an der Anwendung und den Diensten, einschließlich insbesondere Software, Quellcode, spezifischer Entwicklungen, Marken, Logos, Grafiken, Schnittstellen sowie der in der Anwendung bereitgestellten Inhalte und regulatorischen Vorlagen. Der Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums zugunsten des Nutzers. Dem Nutzer wird lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und befristetes Nutzungsrecht an der Anwendung eingeräumt, das strikt auf die Bedürfnisse seiner internen Geschäftstätigkeit und die Einhaltung dieser AGB beschränkt ist.

11.2. Rückmeldungen – Es steht dem Nutzer frei, EKOVIO Rückmeldungen, Verbesserungsvorschläge, Ideen oder Empfehlungen zur Anwendung und den Diensten zu übermitteln. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass EKOVIO solche Beiträge ganz oder teilweise frei nutzen darf, um seine Produkte und Dienste zu verbessern oder weiterzuentwickeln, ohne dass hierfür eine Vergütung oder Gegenleistung geschuldet wird.

11.3. Kundendaten – Die Kundendaten bleiben ausschließliches Eigentum des Nutzers. EKOVIO erwirbt allein durch die Erbringung des Dienstes kein Eigentumsrecht an diesen Daten. Für die gesamte Vertragsdauer räumt der Nutzer EKOVIO jedoch eine nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Kundendaten ein, ausschließlich zu dem Zweck, EKOVIO die für die Erbringung der Dienste erforderlichen technischen Vorgänge zu ermöglichen (einschließlich Speicherung, Sicherung, Datenanalyse zu Support- oder Sicherheitszwecken usw.).

11.4. Aggregierte und anonymisierte Daten – EKOVIO ist berechtigt, aus Kundendaten abgeleitete Daten zu nutzen, sofern diese zuvor aggregiert, anonymisiert oder pseudonymisiert wurden, sodass keine vertraulichen oder personenbezogenen Informationen eine direkte oder indirekte Identifizierung des Nutzers oder eines Dritten ermöglichen. Solche aggregierten oder anonymisierten Daten können von EKOVIO zu statistischen Zwecken, für Forschung, Berichterstattung oder zur Verbesserung des Dienstes genutzt werden. In diesem Zusammenhang kann EKOVIO auch Auftragsverarbeiter mit der Verarbeitung dieser Daten beauftragen, vorbehaltlich der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

11.5. Software Dritter und Open Source – Die Anwendung kann Bibliotheken, Module oder Softwarekomponenten von Drittanbietern enthalten, einschließlich freier und quelloffener Software (Open Source), die gemäß den jeweils geltenden Open-Source-Lizenzen oder Lizenzvereinbarungen genutzt werden. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung dieser Komponenten den Bedingungen ihrer jeweiligen Lizenzen unterliegt. Auf Anfrage kann EKOVIO die Liste der verwendeten Open-Source-Komponenten sowie die Verweise auf ihre Lizenzen zur Verfügung stellen, wobei klargestellt wird, dass hierfür nicht zwingend ein gesonderter Hinweis in der Anwendungsoberfläche angezeigt wird.

12. Personenbezogene Daten (DSGVO)

12.1. Rollen von EKOVIO – Im Rahmen der Nutzung der Anwendung und der Dienste kann EKOVIO personenbezogene Daten verarbeiten. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden Rechtsvorschriften handelt EKOVIO als Verantwortlicher für die Daten, die sie für eigene Zwecke erhebt und verarbeitet (zum Beispiel Registrierungsdaten des Kundenkontos, Rechnungsdaten und Support-Daten). Für die innerhalb der Anwendung verarbeiteten Kundendaten hingegen handelt EKOVIO als Auftragsverarbeiter im Namen des Nutzers, gemäß den Bedingungen der zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

12.2. Rechtsgrundlagen – Die von EKOVIO durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich auf folgende Rechtsgrundlagen: (i) die Vertragserfüllung, für alle zur Erbringung der Dienste erforderlichen Daten (Verwaltung des Nutzerkontos, Durchführung der Öko-Beitragsberechnungen, Rechnungsstellung usw.); und (ii) das berechtigte Interesse von EKOVIO, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit der Anwendung, die Betrugsprävention oder die Analyse der Dienstnutzung zur kontinuierlichen Verbesserung, unter Wahrung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.

12.3. Speicherort der Daten – Übermittlungen – Die Anwendungsdaten werden hauptsächlich in der Schweiz gehostet, einem von der Europäischen Kommission als Land mit angemessenem Schutzniveau für personenbezogene Daten anerkannten Land. EKOVIO kann auch bestimmte Auftragsverarbeiter außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einsetzen (zum Beispiel Stripe für Online-Zahlungen oder Google Analytics für die Reichweitenmessung). In solchen Fällen stellt EKOVIO sicher, dass geeignete Garantien für solche Datenübermittlungen bestehen (wie der Abschluss der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, gegebenenfalls ergänzt durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen).

12.4. Datensicherheit – EKOVIO setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend den Branchenstandards um, um die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten und Kundendaten zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird jede Kommunikation zwischen dem Nutzer und der Anwendung durch Verschlüsselung mittels TLS/SSL-Protokollen geschützt, gespeicherte Daten (insbesondere im Rahmen von Backups) werden im Ruhezustand verschlüsselt (AES-256-Verschlüsselung), der Zugriff auf Systeme und Datenbanken ist streng kontrolliert und protokolliert (Logging), und EKOVIO spielt erforderliche Sicherheitsupdates und Patches innerhalb angemessener Fristen ein, wobei sie sich auf verantwortungsvolle Offenlegungsverfahren im Falle entdeckter Schwachstellen stützt.

12.5. Aufbewahrungsfristen – Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Nutzerkonto, Anmelde- und Nutzungsprotokolle der Anwendung sowie bereitgestellte Belege werden für die gesamte Vertragsdauer aufbewahrt. Nach Vertragsende (unabhängig vom Grund) werden diese Daten für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren in Form eines Zwischenarchivs aufbewahrt und anschließend gelöscht oder anonymisiert, sofern nicht spezifische gesetzliche Verpflichtungen eine längere Aufbewahrung erfordern. Ausnahmsweise werden Rechnungen und Buchhaltungsdaten für den nach geltendem Finanz- und Steuerrecht erforderlichen Zeitraum aufbewahrt.

12.6. Auftragsverarbeiter und Empfänger – EKOVIO setzt Auftragsverarbeiter für die Erbringung bestimmter mit Kundendaten oder personenbezogenen Daten des Nutzers verbundener Dienste ein. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Bedingungen sind die wichtigsten Auftragsverarbeiter von EKOVIO: Infomaniak (Datenhosting in der Schweiz), Stripe (Abwicklung von Online-Zahlungen) und Google Analytics (statistische Analyse der Anwendungsnutzung). EKOVIO verpflichtet sich, den Nutzer über jede wesentliche Änderung bezüglich der Hinzufügung oder Ersetzung von mit Kundendaten befassten Auftragsverarbeitern zu informieren; der Nutzer hat dann die Möglichkeit, über den Support Anmerkungen einzureichen oder Fragen zu stellen.

12.7. Rechte der betroffenen Personen – Der Nutzer als betroffene natürliche Person oder seine gesetzlichen Vertreter haben die in den Datenschutzvorschriften vorgesehenen Rechte. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf deren Berichtigung oder Aktualisierung, auf Löschung, auf Widerspruch gegen oder Einschränkung bestimmter Verarbeitungsvorgänge sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können durch Kontaktaufnahme mit EKOVIO über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse ausgeübt werden: privacy@ekovio.com. EKOVIO kann bei Bedarf einen Identitätsnachweis anfordern und verpflichtet sich, innerhalb der für berechtigte Anfragen geltenden gesetzlichen Fristen zu antworten.

12.8. Datenschutzverletzung – Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (das heißt eines Sicherheitsvorfalls mit nachteiligen Folgen für die Vertraulichkeit oder Integrität dieser Daten) benachrichtigt EKOVIO die zuständige Aufsichtsbehörde (in Frankreich die CNIL) sowie den Nutzer so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntniserlangung von der Verletzung, sofern eine solche Benachrichtigung nach geltendem Recht erforderlich ist. In dieser Benachrichtigung stellt EKOVIO die verfügbaren Informationen über die Art der Verletzung sowie die ergriffenen oder geplanten Maßnahmen zur Behebung gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verfügung.

13. Vertraulichkeit – Nachweise

13.1. Gegenseitige Vertraulichkeit – Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen (technischer, geschäftlicher, finanzieller, rechtlicher oder sonstiger Art), die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrags erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben oder für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu nutzen. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich sind oder werden, für Informationen, die dieser Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren, oder für Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet sein kann (zum Beispiel auf gerichtliche oder behördliche Anordnung), sofern die andere Partei, soweit zulässig, vorab informiert wird.

13.2. Beweisvereinbarung – Der Nutzer erkennt ausdrücklich an, dass die Systeme und elektronischen Aufzeichnungen von EKOVIO im Falle eines Streits über auf der Anwendung durchgeführte Handlungen als Beweismittel zwischen den Parteien gelten. Zur Untermauerung seiner Ansprüche kann EKOVIO jede Aufzeichnung, Datei, Protokolldatei oder jeden Datenbankauszug aus seinen Systemen vorlegen, wie insbesondere: verwendete Zugangsdaten, API-Schlüssel, Zeitstempel der Vorgänge, Verbindungs- und Aktionsprotokolle, Verbindungs-IP-Adressen, aufgegebene Bestellungen, durchgeführte Validierungen oder erzeugte Datenexporte. Diese Elemente sind vor Gericht zulässig und stellen, bis zum Beweis des Gegenteils, einen Nachweis der darin enthaltenen Tatsachen dar.

14. Unterauftragsvergabe – Abtretung

14.1. Unterauftragsvergabe – Der Nutzer ermächtigt EKOVIO, die Erbringung der Dienste ganz oder teilweise an Dritte seiner Wahl unterzuvergeben, wobei EKOVIO gegenüber dem Nutzer allein für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich bleibt. EKOVIO stellt sicher, dass jeder auf diese Weise beauftragte Unterauftragnehmer ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen für die Verarbeitung der ihm anvertrauten Kundendaten bietet.

14.2. Abtretung des Vertrags – EKOVIO kann diesen Vertrag sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten an eine von ihr gewählte Einheit abtreten oder übertragen, insbesondere im Falle einer Fusion, Übernahme, Gesamtrechtsnachfolge oder einer anderen Änderung der Kontrolle über EKOVIO, vorbehaltlich vorheriger Benachrichtigung des Nutzers. Der Nutzer seinerseits darf diesen Vertrag oder daraus entstehende Rechte oder Pflichten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von EKOVIO nicht an einen Dritten abtreten oder übertragen.

15. Compliance – Ethik

15.1. Der Nutzer erklärt, dass er alle für ihn geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Korruptionsbekämpfung, Geldwäschebekämpfung sowie die Einhaltung von Embargos oder Wirtschaftssanktionen einhält und weiterhin einhalten wird. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der Bestimmungen des französischen Gesetzes Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 (bekannt als „Sapin II“) für die davon betroffenen Unternehmen sowie alle ausländischen Vorschriften zur Korruptions- und Geldwäschebekämpfung, die je nach Ort seiner Tätigkeit gelten können.

15.2. Sollte EKOVIO den Verdacht haben, dass der Nutzer gegen die oben genannten ethischen Verpflichtungen verstößt, oder allgemeiner eine Nutzung des Dienstes zu rechtswidrigen Zwecken vermuten, behält sich EKOVIO das Recht vor, die Dienste ganz oder teilweise unverzüglich auszusetzen, bis die Situation zufriedenstellend geklärt ist. Eine solche Aussetzung kann insbesondere erfolgen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte darauf hindeuten, dass der Nutzer den Dienst im Zusammenhang mit Betrug, Korruption, Geldwäsche, der Umgehung internationaler Sanktionen oder einer anderen Straftat nutzt.

16. Kommunikation – Referenzen

16.1. Der Nutzer ermächtigt EKOVIO, während der gesamten Vertragsdauer auf ihn als Kunden ihrer Dienste zu verweisen. Sofern der Nutzer nicht schriftlich widerspricht, kann EKOVIO daher den Handelsnamen und das Logo des Nutzers frei in ihren Geschäftsunterlagen, Referenzlisten oder auf ihrer Website verwenden, ausschließlich um die Existenz der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien zu erwähnen und zu Werbe- oder Kommunikationszwecken.

16.2. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vorgesehen, erfolgt jede zwischen den Parteien zu machende Mitteilung oder Kommunikation im Rahmen dieser Bedingungen wirksam schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, an die vom Nutzer in seinem Kundenkonto angegebenen administrativen Kontaktadressen (oder an jede andere Adresse, die eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt haben mag). E-Mail-Mitteilungen gelten am Tag ihres Versands als zugegangen, sofern keine Fehler- oder Unzustellbarkeitsmeldung zurückkommt.

17. Anwendbares Recht – Streitigkeiten

17.1. Anwendbares Recht – Diese AGB und, allgemeiner, die Vertragsbeziehung zwischen EKOVIO und dem Nutzer unterliegen französischem Recht.

17.2. Gütliche Beilegung – Im Falle eines Streits über die Auslegung, Durchführung oder Gültigkeit des Vertrags verpflichten sich die Parteien, innerhalb einer Frist von höchstens dreißig (30) Tagen ab schriftlicher Mitteilung des Streits durch eine der Parteien eine gütliche Einigung zu versuchen. Diese Phase der gütlichen Einigung ist vor jeder Klage verpflichtend, andernfalls ist die Klage unzulässig, außer bei offensichtlicher Dringlichkeit.

17.3. Mediation (fakultativ) – Die Parteien können in gegenseitigem Einvernehmen einen unabhängigen und neutralen Handelsmediator hinzuziehen, um zu versuchen, ihren Streit gütlich beizulegen, gemäß den Artikeln 1530 ff. der französischen Zivilprozessordnung. Die Mediation ist rein fakultativ und hindert keine Partei daran, den Fall vor das zuständige Gericht zu bringen, wenn die Mediation nicht innerhalb einer angemessenen Frist zum Erfolg führt.

17.4. Zuständige Gerichte – Kommt innerhalb der oben genannten Frist keine zufriedenstellende gütliche Einigung zustande, wird jeder Streit im Zusammenhang mit dem Vertrag vor die sachlich zuständigen Gerichte im Zuständigkeitsbereich des Berufungsgerichts Lyon gebracht, denen die Parteien ausschließliche Zuständigkeit einräumen, unbeschadet mehrerer Beklagter oder Streitverkündungen. Diese Gerichtsstandsklausel gilt auch für einstweilige Verfügungen.

18. Änderungen der AGB

18.1. Änderungsverfahren – EKOVIO kann die Bedingungen dieser AGB ändern oder aktualisieren. Der Nutzer wird über jede wesentliche Änderung auf schriftlichem Wege (einschließlich per E-Mail oder über eine Benachrichtigung innerhalb der Anwendung) mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen informiert.

18.2. Anwendung der neuen AGB – Die neuen AGB gelten für alle neuen Nutzer, sobald sie online veröffentlicht werden, und für Nutzer mit einem bereits laufenden Abonnement ab der Verlängerung des Abonnements nach dem Inkrafttreten der Änderungen. Ausnahmsweise kann eine durch eine zwingende gesetzliche oder regulatorische Vorschrift erforderliche Änderung sofort auf alle Nutzer angewendet werden, auch während eines laufenden Abonnementzeitraums, ohne vorherige Ankündigung.

18.3. Ablehnung von Änderungen – Die fortgesetzte Nutzung der Anwendung nach Inkrafttreten der geänderten AGB stellt deren Annahme dar. Die Änderung der AGB gewährt dem Nutzer als solche kein Recht, den Vertrag vorzeitig und kostenlos zu kündigen. Der Nutzer behält jedoch die Möglichkeit, die neuen Bedingungen abzulehnen und sein Abonnement zum Ende des laufenden Zeitraums gemäß Artikel 6.1 zu kündigen.

19. Spezifische Bestimmungen für EPR-Bereiche

19.1. Regulatorische Beobachtung – Im Rahmen der Dienste kann EKOVIO dem Nutzer Inhalte zur regulatorischen Beobachtung (Informationen, Neuigkeiten, Erläuterungen) sowie Standardeinstellungen zu Bereichen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zur Verfügung stellen. Es wird vereinbart, dass diese Informationen lediglich als informative Unterstützung dienen. EKOVIO übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit, Aktualität oder vollkommene Richtigkeit dieser Beobachtungsinhalte, und diese Inhalte sind nicht als Rechtsberatung auszulegen, die die Haftung von EKOVIO begründet. Der Nutzer bleibt allein für seine regulatorische Compliance verantwortlich und muss im Zweifelsfall die offiziellen Texte oder Fachberater konsultieren.

19.2. Konfiguration und Validierung durch den Nutzer – Öko-Beitrags-Gebührentabellen, Produktkategorien, Befreiungen, Schwellenwerte, Stichtage und für die verschiedenen EPR-Bereiche geltende Versionen werden von EKOVIO auf Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen in der Anwendung konfiguriert. Diese Parameter werden zeitgestempelt und dem Nutzer zur Überprüfung und Validierung vorgelegt, wenn sie bei der Berechnung der Öko-Beiträge verwendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, zu überprüfen, ob diese Parameter für seine eigene Situation angemessen sind, bevor er sie validiert. In jedem Fall bleibt der Nutzer vollständig verantwortlich für die von ihm gegenüber Öko-Organisationen gemeldeten Werte sowie für die von der Anwendung auf Grundlage seiner Daten berechneten Werte, auch wenn er sich zur Erleichterung seiner Entscheidungen automatisierter KI-Unterstützung bedient hat (siehe Artikel 20.2).

19.3. EPR-Prüfpfad – EKOVIO bewahrt für einen Mindestzeitraum von zehn (10) Jahren die Versionshistorie der regulatorischen Gebührentabellen sowie die mit den über die Anwendung durchgeführten EPR-Meldungen verbundenen Berechnungsartefakte auf. Diese langfristige Aufbewahrung dient der Erfüllung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und Beweiszwecke (zum Beispiel im Rahmen von Kontrollen durch Öko-Organisationen oder Audits). Andere Elemente des Prüfpfads und der Nachweise werden gemäß den in den Artikeln 6.3 und 6.4 genannten Fristen aufbewahrt.

19.4. Warnhinweise bei Anomalien – Die Anwendung enthält Kontrollmechanismen und kann dem Nutzer Warnungen oder Hinweise ausgeben, wenn Anomalien oder mögliche Unstimmigkeiten in den Kundendaten festgestellt werden (zum Beispiel gemeldete Gewichte oder Mengen, die ungewöhnlich hoch oder niedrig erscheinen, oder Fehler bei der Produktkategorisierung). Diese Hinweise sollen den Nutzer auf die Notwendigkeit aufmerksam machen, seine Daten oder Einstellungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Es versteht sich, dass die Verantwortung für die Korrektur oder Vervollständigung der Kundendaten ausschließlich beim Nutzer liegt, und EKOVIO übernimmt keine Haftung für die Folgen einer fehlerhaften oder unvollständigen Meldung aufgrund ungenauer Kundendaten.

19.5. Einreichung von EPR-Meldungen – EKOVIO kann, sofern zwischen dem Nutzer und EKOVIO ordnungsgemäß ein Vertretungsmandat unterzeichnet wurde, als Bevollmächtigter die tatsächliche Einreichung regulatorischer Meldungen bei den zuständigen Öko-Organisationen im Namen und im Auftrag des Nutzers vornehmen. In diesem Fall beschränkt sich die Rolle von EKOVIO auf die Übermittlung der Meldungen gemäß den vom Nutzer bereitgestellten Informationen, in Übereinstimmung mit Artikel 9.1. Ohne ein solches spezifisches Mandat bleibt der Nutzer vollständig dafür verantwortlich, seine Meldungen selbst bei jeder betroffenen Öko-Organisation in der Form und innerhalb der nach geltendem Recht erforderlichen Fristen einzureichen.

20. Künstliche Intelligenz und automatisierte Entscheidungsfindung

20.1. Einsatz von KI im Dienst – EKOVIO kann in die Anwendung integrierte Modelle künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen, um den Nutzer bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen, insbesondere um auf Grundlage der bereitgestellten Beschreibungen Produktklassifizierungen oder Bereichszuordnungen vorzuschlagen. EKOVIO bemüht sich, die an solche KI-Algorithmen übermittelten Daten so weit wie möglich zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, um die Vertraulichkeit der Kundendaten zu wahren.

20.2. Beschränkung – Keine automatisierte Entscheidung – Die über die Anwendung bereitgestellten KI-gestützten Funktionen sind lediglich Entscheidungshilfen für den Nutzer. EKOVIO garantiert nicht die Genauigkeit, Vollständigkeit oder absolute Relevanz der von der KI erzeugten Ergebnisse (zum Beispiel eine vorgeschlagene EPR-Kategorie für ein Produkt). Diese Funktionen entbinden den Nutzer unter keinen Umständen von seiner Pflicht zur Überprüfung: Die endgültigen Entscheidungen, insbesondere hinsichtlich der Produktklassifizierung oder der Meldebeträge, verbleiben vollständig beim Nutzer. Die Anwendung trifft keine automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung für den Nutzer im Sinne der DSGVO; der Nutzer behält stets die Kontrolle und die endgültige Validierung über jede vorgenommene Handlung.

20.3. Verantwortung des Nutzers – Der Nutzer verpflichtet sich, von der KI erzeugte Vorschläge oder Informationen mit Umsicht zu betrachten und vor ihrer Anwendung zu überprüfen. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, jede von der KI vorgeschlagene Klassifizierung, Zuordnung oder jeden Wert manuell zu validieren, bevor er sie in seinen Meldungen verwendet. Durch die Nutzung dieser Funktionen erkennt der Nutzer an, dass er vollständig für die getroffenen Entscheidungen und die durchgeführten Meldungen verantwortlich bleibt, auch wenn er sich bei seiner Entscheidungsfindung auf die von der KI bereitgestellte Unterstützung gestützt hat.

21. Schlussbestimmungen

21.1. Höhere Gewalt – Keine Partei haftet gegenüber der anderen für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn dieses Versäumnis oder diese Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der französischen Rechtsprechung zurückzuführen ist. Für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt wird die Erfüllung der betroffenen Pflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als einen angemessenen Zeitraum an (zum Beispiel länger als zwei Monate), kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei automatisch und ohne Entschädigung kündigen, vorbehaltlich einer angemessenen vorherigen Ankündigung an die andere Partei.

21.2. Salvatorische Klausel – Wird eine Bestimmung dieser AGB durch eine Rechtsvorschrift oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung ganz oder teilweise für nichtig, ungültig oder undurchsetzbar erklärt, gilt sie als nicht geschrieben, ohne dass dies die Nichtigkeit des Vertrags insgesamt zur Folge hat oder die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen beeinträchtigt. Die Parteien bemühen sich in diesem Fall nach Treu und Glauben, eine gültige und faire Ersatzklausel auszuhandeln, die dem ursprünglichen Willen so weit wie möglich entspricht.

21.3. Kein Verzicht – Die Tatsache, dass sich eine Partei nicht auf eine Pflichtverletzung der anderen Partei beruft oder eine Nachfrist gewährt, ist unter keinen Umständen als endgültiger Verzicht auf die Durchsetzung ihrer Rechte auszulegen. Jede Toleranz oder jeder Verzicht gilt nur für den ausdrücklich akzeptierten begrenzten Zweck und Zeitraum.

21.4. Vertragssprache – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache abgefasst, die allein zwischen den Parteien verbindlich ist. Jede Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Im Falle eines Widerspruchs oder einer unterschiedlichen Auslegung zwischen der französischen Fassung und einer übersetzten Fassung ist die französische Fassung maßgebend.

21.5. Kontaktdaten – Für kommerzielle oder technische Fragen oder Fragen zur Vertragserfüllung kann sich der Nutzer an den EKOVIO-Support unter support@ekovio.com wenden. Für spezifische Fragen zum Schutz personenbezogener Daten kann sich der Nutzer an die dafür vorgesehene Adresse privacy@ekovio.com wenden. EKOVIO bemüht sich, solche Anfragen an Werktagen so schnell wie möglich zu beantworten.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.