Das seit dem 24. Februar 2022 geltende EPR-System für Heimwerker- und Gartenartikel (ABJ) gilt aufgrund der großen Heterogenität der erfassten Produkte und Akteure als eines der komplexesten Systeme des AGEC-Gesetzes. Sein Anwendungsbereich umfasst vier Produktfamilien (Malerwerkzeuge, motorbetriebene Maschinen, Heimwerkerausrüstung und Gartengeräte), und seine Steuerung liegt bei zwei akkreditierten Öko-Organisationen, Ecomaison und Valobat. Ist Ihr Unternehmen von dieser Regelung betroffen, ist die Beherrschung der Einbeziehungskriterien, Sammelpflichten und aktuellen Öko-Beitragsstaffeln eine Compliance-Frage, die Sie nicht ignorieren können.
Die EPR für Heimwerker/Garten: ein weiter, in vier Produktfamilien gegliederter Anwendungsbereich
Zahlreiche Akteure vor einem heterogenen Deponat
Das seit dem 24. Februar 2022 operative EPR-System ABJ ist eines der heterogensten unter den bestehenden EPR-Systemen. Sein durch das Dekret vom 22. September 2021 festgelegter Anwendungsbereich umfasst vier Produktfamilien:
- Malerwerkzeuge;
- motorbetriebene Maschinen und motorisierte Geräte;
- Heimwerkerausrüstung einschließlich Handwerkzeuge;
- Produkte und Geräte für die Gartenpflege und Landschaftsgestaltung.
Als Hersteller gilt jede natürliche oder juristische Person, die diese Artikel herstellt, montiert, importiert oder auf dem nationalen Markt einführt, einschließlich Wiederverkäufer, die sie unter eigener Marke vermarkten.
Die Grenzbereiche, die Marktteilnehmer mit mehreren Produktarten beherrschen müssen
Das ABJ-System beruht auf einer produktbezogenen statt zweckbezogenen Verantwortungslogik: Allein die intrinsischen Eigenschaften des Produkts bestimmen seine Einbeziehung, unabhängig vom Vertriebskanal oder Profil des Endkunden. In der Praxis unterliegen damit sowohl Werkzeuge für Groß- und Kleinbaustellen als auch professionelle Grünflächenausrüstung dem Anwendungsbereich.
Baubeschläge, Mauerwerksausstattung und Produkte, die ausschließlich für den industriellen Einsatz konzipiert sind, sind dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Grenzbereiche erzeugen für Unternehmen mit mehreren Produktarten, die der EPR für Heimwerkerartikel unterliegen, echte Meldeunsicherheiten – sie müssen von Fall zu Fall anhand der gemeinsam von den akkreditierten Öko-Organisationen veröffentlichten Kriterien entscheiden, die 2025 in einer aktualisierten Anwendungsbereichsnotiz festgelegt wurden.
Eine von zwei durch die OCABJ koordinierten Öko-Organisationen getragene Steuerung
Ecomaison, Valobat und die Notwendigkeit eines Koordinierungsgremiums
Das EPR-System für Heimwerker/Garten ist insofern einzigartig, als es von zwei akkreditierten Öko-Organisationen für dieselben Produktkategorien betrieben wird, was die Schaffung eines eigenen Koordinierungsmechanismus erforderlich machte. Die Öko-Organisation Ecomaison wurde im April 2022 als erste für die Familien 3 und 4 akkreditiert, bevor Valobat im Dezember 2023 die Akkreditierung für dieselben Kategorien erhielt und dabei seine Position als Multi-EPR-Akteur nutzte, der bereits in den Sektoren Bau und Möbel präsent war. Um ihr Nebeneinander zu organisieren und die Pflichten aufzuteilen, ohne operative Doppelungen zu schaffen, wurde im Oktober 2024 per Dekret offiziell ein eigenes Koordinierungsgremium, die OCABJ, akkreditiert.
Die Berechnung der Öko-Beiträge und die Modulation durch Öko-Design
Die von den Herstellern gezahlten Öko-Beiträge im Rahmen der EPR für Heimwerkerartikel basieren auf zwei Hauptparametern:
- den spezifischen Kosten je Produktart
- den durch die Materialzusammensetzung bestimmten Recyclingkosten
Modulationen verfeinern diese Berechnung, mit Boni für die Einbindung recycelter Materialien und besonderen Regelungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Holz, das einen bedeutenden Anteil des Gartendeponats ausmacht. Die Staffeln werden regelmäßig aktualisiert, um den Hochlauf des Systems zu unterstützen: Ecomaison hat seine Sätze zum 1. Januar 2025 überarbeitet, um das für 2027 gesetzte Sammelziel von fast 90.000 Tonnen zu erreichen.
Wiederverwendung und Reparatur im Zentrum der Ambitionen des EPR-Systems für Heimwerkerartikel
Ein schrittweise ausgebautes Sammelnetz bei den Vertreibern
Die Rücknahmepflicht in den Geschäften gilt für Heimwerker- und Gartenartikel seit dem 1. Januar 2023 und ergänzt das Netz der öffentlichen Wertstoffhöfe als wichtigsten Sammelpunkt für das Deponat. Um die Sammlung kleiner Produkte zu erleichtern, wurden eigens Palettenboxen massiv in den Vertriebsnetzen eingesetzt: 2023 waren mehr als 15.000 Einheiten bei 900 Vertreibern, 1.400 öffentlichen Wertstoffhöfen und 40 professionellen Sammelstellen installiert. Das regulatorische Ziel bis 2027 besteht darin, ein Netz von über 6.000 EPR-Sammelstellen für Gartenartikel im gesamten Staatsgebiet aufzubauen – ein Ambitionsniveau, das die jüngsten Tarifanpassungen der Öko-Beitragsstaffeln rechtfertigt.
Reparatur und Wiederverwendung als Differenzierungshebel des Systems
Das ABJ-System zeichnet sich durch die zentrale Rolle aus, die der Reparatur zukommt, finanziert über einen bereits im Dezember 2021 – deutlich vor anderen EPR-Systemen – eingerichteten eigenen Fonds. Netzwerke zertifizierter Reparaturbetriebe wurden aufgebaut, um Anfragen zum Schärfen von Schneidwerkzeugen oder zur Reparatur von Sonnenschirmen oder Grills zu bedienen, während Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft aktiv mobilisiert werden, um ein Wiederverwendungsangebot für ausgediente Werkzeuge und Geräte zu entwickeln. Hersteller unterliegen zudem einer Pflicht zur Anzeige von Umweltinformationen auf ihren Produkten, die den Anteil recycelter Materialien, die Recyclingfähigkeit und das mögliche Vorhandensein gefährlicher Stoffe gemäß der REACH-Verordnung nennen müssen.


