Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, ohne in Frankreich niedergelassen zu sein, gelten in der Regel zwei getrennte Anforderungen: der Beitritt zu einer zugelassenen Umweltorganisation für das Verpackungssystem und, in vielen Fällen, die Benennung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten Vertreters.
Leko ist eine der für das System der Haushaltsverpackungen in Frankreich zugelassenen Umweltorganisationen. Sie positioniert sich als Alternative zu den etablierten Akteuren der Branche.
Dieser Artikel erklärt, was Leko ist, warum für den Beitritt ein Bevollmächtigter Vertreter erforderlich sein kann und wie Ekovio diese Rolle für Ihr Unternehmen übernehmen kann.
Was ist Leko?
Leko ist eine vom französischen Staat zugelassene Umweltorganisation für das System für Haushaltsverpackungen und grafische Papiere (EMPAP).
Sie präsentiert sich als dritte Option auf diesem Markt, neben Citeo und dessen Tochtergesellschaft Adelphe, mit differenzierten Tarifen und einer als persönlich beworbenen Betreuung.
Citeo, Adelphe und Leko sind die drei aktuell für das EMPAP-System zugelassenen Umweltorganisationen, und zwar bis zum 31. Dezember 2029.
Ein der Verpackungs-EPR unterliegendes Unternehmen muss eine dieser Umweltorganisationen wählen, um seinen Melde- und Beitragspflichten nachzukommen. Jede zugelassene Umweltorganisation erfüllt dieselben regulatorischen Aufgaben, im Rahmen ihrer jeweiligen Zulassung.
Warum Leko für Ihre Verpackungs-Compliance in Betracht ziehen?
Leko richtet sich an Unternehmen, die die auf dem EMPAP-System verfügbaren Angebote vergleichen möchten, statt sich automatisch für den etablierten Akteur zu entscheiden.
Ihr Angebot basiert insbesondere auf einer differenzierten Preisstruktur und einer als persönlich dargestellten Betreuung.
Das kann sowohl für Unternehmen gelten, die zum ersten Mal ihre EPR-Pflichten entdecken, als auch für Unternehmen, die bereits anderswo registriert sind und eine Alternative prüfen.
Wie bei jeder Umweltorganisation sollte die Wahl von Leko im Hinblick auf die Branche des Unternehmens, seine Verpackungsmengen und das gewünschte Serviceniveau bewertet werden.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten Vertreter, um Leko beizutreten?
Seit dem 10. Juli 2026 verpflichtet Artikel L. 541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuchs ein der EPR unterliegendes Unternehmen, das nicht in Frankreich niedergelassen ist, einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen.
Diese Pflicht gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land als auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.
Sie gilt für das System der Haushaltsverpackungen und damit für jedes Unternehmen, das Leko beitreten möchte, ohne in Frankreich niedergelassen zu sein.
Der Vertreter muss eine in Frankreich ansässige natürliche oder juristische Person sein. Die Benennung muss durch ein schriftliches Mandat formalisiert werden, das den Umfang der abgedeckten Pflichten festlegt.
Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40), anwendbar ab dem 12. August 2026, sieht in Artikel 45 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters für EPR in bestimmten grenzüberschreitenden Situationen vor.
In der Praxis benötigt ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen, das Leko beitreten möchte, in den meisten Fällen einen französischen Bevollmächtigten Vertreter, um seine Mitgliedschaft zu formalisieren und seine Pflichten nachzuverfolgen.
Was Ihr Bevollmächtigter Vertreter bei Leko übernimmt
Die Rolle des Bevollmächtigten Vertreters geht über die Unterzeichnung eines Mandats hinaus.
Sie umfasst in der Regel:
- Die Anmeldung der Mitgliedschaft bei Leko im Namen des Unternehmens.
- Die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und -kategorien.
- Die Berechnung und Nachverfolgung der an Leko geschuldeten Öko-Beiträge.
- Die Aktualisierung der gemeldeten Angaben bei jeder Änderung der Unternehmenstätigkeit.
- Die Abwicklung des laufenden Austauschs mit Leko im Zusammenhang mit der EPR-Compliance des Unternehmens.
Der genaue Umfang des Mandats muss präzise festgelegt werden. Ein Unternehmen kann sich dafür entscheiden, all diese Aufgaben an seinen Bevollmächtigten Vertreter zu delegieren oder einen Teil davon selbst zu behalten.
Was kostet ein Bevollmächtigter Vertreter für Leko?
Die Kosten der Vertretung sind von den an Leko gezahlten Öko-Beiträgen zu unterscheiden, die von Ihren gemeldeten Verpackungsmengen abhängen. Bei Ekovio wird der Service des Bevollmächtigten Vertreters nach Vorgang statt über ein festes Abonnement abgerechnet.
- Anmeldung oder Vertragsübertragung: 149,99 €
- Meldung: 99,99 €
- Kündigung: 49,99 €
Anmeldung oder Vertragsübertragung deckt die erstmalige Einrichtung Ihrer Vertretung bei Leko ab, unabhängig davon, ob Sie eine neue Mitgliedschaft beginnen oder einen bestehenden Vertrag zu Ekovio übertragen.
Jede im Namen Ihres Unternehmens bei Leko eingereichte Meldung wird mit 99,99 € abgerechnet.
Bei Beendigung des Vertretungsmandats fällt eine Kündigungsgebühr von 49,99 € an.
Diese Beträge kommen zusätzlich zu den an Leko geschuldeten Öko-Beiträgen hinzu, die auf Grundlage Ihrer gemeldeten Mengen berechnet werden. Die vollständigen Preisangaben finden Sie auf unserer Preise-Seite.
Schritte zur Compliance mit Leko
Die Compliance folgt in der Regel diesen Schritten:
- Prüfen, ob das Unternehmen im Rahmen des Verpackungs-EPR-Systems als Hersteller gilt.
- Bestimmen, ob das Unternehmen in Frankreich niedergelassen ist oder nicht.
- Ist das Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen, einen Bevollmächtigten Vertreter durch ein schriftliches Mandat benennen.
- Leko oder eine andere für das EMPAP-System zugelassene Umweltorganisation wählen.
- Die Mitgliedschaft formalisieren und eine eindeutige Kennnummer (IDU) erhalten.
- Die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden und die entsprechenden Öko-Beiträge zahlen.
- Die Compliance dauerhaft aufrechterhalten, auch bei Änderungen der Produkte oder Mengen.
Ein Unternehmen, das bereits vor dem 10. Juli 2026 Leko-Mitglied war, sollte ebenfalls prüfen, ob seine Situation angesichts der Vertreterpflicht aktualisiert werden muss.
Leko oder Citeo: Wie vergleicht man Umweltorganisationen?
Das EMPAP-System umfasst mehrere zugelassene Umweltorganisationen, die im Rahmen ihrer jeweiligen Zulassung dieselben regulatorischen Aufgaben erfüllen.
Unternehmen können vor ihrer Entscheidung Tarife, zugehörige Leistungen (Betreuung, Unterstützung bei Meldungen) und die Reaktionsschnelligkeit der angebotenen Betreuung vergleichen.
Ein Wechsel der Umweltorganisation bleibt nach einer ersten Mitgliedschaft möglich, vorbehaltlich der geltenden Vertragsbedingungen und der für jede Mitgliedschaft spezifischen Fristen.
Ihr Bevollmächtigter Vertreter kann Sie bei diesem Vergleich unterstützen, unabhängig davon, ob die Wahl auf Leko oder Citeo fällt.
Ekovio, Ihr Bevollmächtigter Vertreter für Leko
Ekovio kann als Ihr Bevollmächtigter Vertreter für Ihre Mitgliedschaft bei Leko auftreten.
Ekovio kann diese Rolle ausschließlich übernehmen, neben einem Unternehmen, das seine Daten und Meldungen bereits selbst verwaltet.
Ekovio kann außerdem eine umfassendere Verwaltung der Verpackungs-EPR-Compliance übernehmen, einschließlich Mitgliedschaft, Meldungen und Nachverfolgung der Öko-Beiträge bei Leko.
Der genaue Umfang des Auftrags wird vertraglich festgelegt, basierend auf der Organisation und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
Starten Sie Ihre kostenlose Testphase mit Ekovio, um Ihre Vertretung bei Leko zu organisieren.
Häufig gestellte Fragen zum Bevollmächtigten Vertreter und Leko
Muss ich für meine Verpackungs-Compliance Leko wählen?
Nein.
Das EMPAP-System umfasst mehrere zugelassene Umweltorganisationen, darunter Citeo, Adelphe und Leko. Das Unternehmen entscheidet selbst, welcher Umweltorganisation es beitritt.
Benötige ich einen Bevollmächtigten Vertreter, wenn ich bereits Leko-Mitglied bin?
Eine bestehende Mitgliedschaft allein reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass die Vertreterpflicht erfüllt ist.
Ist Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen, muss seine Situation im Hinblick auf die seit dem 10. Juli 2026 geltende Pflicht überprüft werden.
Ist Ekovio mit Leko verbunden?
Nein.
Ekovio ist ein unabhängiger Dienstleister, der Unternehmen bei ihrer EPR-Compliance unterstützt, einschließlich ihrer Beziehung zu Leko. Ekovio ist an keine bestimmte Umweltorganisation gebunden.
Kann ich meine Meldungen selbst verwalten, während Ekovio die Vertretung übernimmt?
Ja.
Ekovio kann ausschließlich als Ihr Bevollmächtigter Vertreter auftreten, während Ihr Unternehmen die operative Verwaltung seiner Daten und Meldungen behält.
Was passiert, wenn ich nach der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters die Umweltorganisation wechsle?
Das Mandat muss dann aktualisiert werden, um die neue betroffene Umweltorganisation widerzuspiegeln.
Ekovio kann diesen Wechsel unterstützen, auch einen Wechsel zu Citeo oder Adelphe.
Organisieren Sie Ihre Vertretung bei Leko
Ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen, das Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, muss zwei Dinge prüfen: seine Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Umweltorganisation und seine Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters.
Leko ist neben Citeo und Adelphe eine der für das EMPAP-System zugelassenen Umweltorganisationen.
Ekovio kann als Ihr Vertreter bei Leko auftreten, allein oder im Rahmen einer umfassenderen Verwaltung Ihrer Verpackungs-EPR-Compliance.
Starten Sie Ihre kostenlose Testphase mit Ekovio, um Ihren Bevollmächtigten Vertreter bei Leko einzurichten.


