Bevollmächtigten Vertreter für Verpackungen in Frankreich mit Citeo erhalten

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Wenn Ihr Unternehmen Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, ohne in Frankreich niedergelassen zu sein, gelten in der Regel zwei getrennte Anforderungen: der Beitritt zu einer zugelassenen Umweltorganisation für das Verpackungssystem und, in vielen Fällen, die Benennung eines in Frankreich ansässigen Bevollmächtigten Vertreters.

Citeo ist die traditionsreiche Umweltorganisation für das System der Haushaltsverpackungen in Frankreich. Sie ist häufig der erste Name, auf den ausländische Hersteller stoßen, wenn sie nach einer Lösung für die EPR-Compliance im Verpackungsbereich suchen.

Dieser Artikel erklärt, was Citeo ist, warum für den Beitritt ein Bevollmächtigter Vertreter erforderlich sein kann und wie Ekovio diese Rolle für Ihr Unternehmen übernehmen kann.

Was ist Citeo?

Citeo ist eine vom französischen Staat zugelassene Umweltorganisation für das System für Haushaltsverpackungen und grafische Papiere (EMPAP).

Sie verwaltet den überwiegenden Teil der in Frankreich gemeldeten Mengen an Haushaltsverpackungen.

Citeo sorgt für die landesweite Koordination der getrennten Sammlung, finanziert einen Teil der Sortierinfrastruktur und unterstützt Kommunen bei den Kosten der Verpackungsabfallbewirtschaftung.

Adelphe, eine Tochtergesellschaft von Citeo, ist ebenfalls für das EMPAP-System zugelassen und auf die Lebensmittel- und Getränkebranche spezialisiert.

Citeo, Adelphe und Leko sind die drei aktuell für das EMPAP-System zugelassenen Umweltorganisationen, und zwar bis zum 31. Dezember 2029.

Ein der Verpackungs-EPR unterliegendes Unternehmen muss eine dieser Umweltorganisationen wählen, um seinen Melde- und Beitragspflichten nachzukommen.

Warum Citeo für Ihre Verpackungs-Compliance wählen?

Citeo ist die älteste und etablierteste Umweltorganisation im System der Haushaltsverpackungen.

Ihre Größe und ihr Track Record machen sie zu einem Referenzpartner für viele Hersteller, die Produkte in Verkehr bringen – sowohl französische als auch ausländische.

Für einen ausländischen Hersteller kann dieser Bekanntheitsgrad ein relevanter Faktor sein, insbesondere wenn das Unternehmen bereits in anderen europäischen Ländern verkauft und auf dem französischen Markt mit einem etablierten Partner zusammenarbeiten möchte.

Die Wahl der Umweltorganisation bleibt dennoch unternehmensspezifisch. Sie hängt von der Branche, der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen und dem gewünschten Grad an Unterstützung ab.

Benötigen Sie einen Bevollmächtigten Vertreter, um Citeo beizutreten?

Seit dem 10. Juli 2026 verpflichtet Artikel L. 541-10-9-1 des französischen Umweltgesetzbuchs ein der EPR unterliegendes Unternehmen, das nicht in Frankreich niedergelassen ist, einen in Frankreich ansässigen Vertreter zu benennen.

Diese Pflicht gilt sowohl für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Land als auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union.

Sie gilt für das System der Haushaltsverpackungen und damit für jedes Unternehmen, das Citeo beitreten möchte, ohne in Frankreich niedergelassen zu sein.

Der Vertreter muss eine in Frankreich ansässige natürliche oder juristische Person sein. Die Benennung muss durch ein schriftliches Mandat formalisiert werden, das den Umfang der abgedeckten Pflichten festlegt.

Die europäische Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40), anwendbar ab dem 12. August 2026, sieht in Artikel 45 ebenfalls die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters für EPR in bestimmten grenzüberschreitenden Situationen vor.

In der Praxis benötigt ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen, das Citeo beitreten möchte, in den meisten Fällen einen französischen Bevollmächtigten Vertreter, um seine Mitgliedschaft zu formalisieren und seine Pflichten nachzuverfolgen.

Was Ihr Bevollmächtigter Vertreter bei Citeo übernimmt

Die Rolle des Bevollmächtigten Vertreters geht über die Unterzeichnung eines Mandats hinaus.

Sie umfasst in der Regel:

  • Die Anmeldung der Mitgliedschaft bei Citeo im Namen des Unternehmens.
  • Die Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen und -kategorien.
  • Die Berechnung und Nachverfolgung der an Citeo geschuldeten Öko-Beiträge.
  • Die Aktualisierung der gemeldeten Angaben bei jeder Änderung der Unternehmenstätigkeit.
  • Die Abwicklung des laufenden Austauschs mit Citeo im Zusammenhang mit der EPR-Compliance des Unternehmens.

Der genaue Umfang des Mandats muss präzise festgelegt werden. Ein Unternehmen kann sich dafür entscheiden, all diese Aufgaben an seinen Bevollmächtigten Vertreter zu delegieren oder einen Teil davon selbst zu behalten.

Was kostet ein Bevollmächtigter Vertreter für Citeo?

Die Kosten der Vertretung sind von den an Citeo gezahlten Öko-Beiträgen zu unterscheiden, die von Ihren gemeldeten Verpackungsmengen abhängen. Bei Ekovio wird der Service des Bevollmächtigten Vertreters nach Vorgang statt über ein festes Abonnement abgerechnet.

  • Anmeldung oder Vertragsübertragung: 149,99 €
  • Meldung: 99,99 €
  • Kündigung: 49,99 €

Anmeldung oder Vertragsübertragung deckt die erstmalige Einrichtung Ihrer Vertretung bei Citeo ab, unabhängig davon, ob Sie eine neue Mitgliedschaft beginnen oder einen bestehenden Vertrag zu Ekovio übertragen.

Jede im Namen Ihres Unternehmens bei Citeo eingereichte Meldung wird mit 99,99 € abgerechnet.

Bei Beendigung des Vertretungsmandats fällt eine Kündigungsgebühr von 49,99 € an.

Diese Beträge kommen zusätzlich zu den an Citeo geschuldeten Öko-Beiträgen hinzu, die auf Grundlage Ihrer gemeldeten Mengen berechnet werden. Die vollständigen Preisangaben finden Sie auf unserer Preise-Seite.

Schritte zur Compliance mit Citeo

Die Compliance folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Prüfen, ob das Unternehmen im Rahmen des Verpackungs-EPR-Systems als Hersteller gilt.
  2. Bestimmen, ob das Unternehmen in Frankreich niedergelassen ist oder nicht.
  3. Ist das Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen, einen Bevollmächtigten Vertreter durch ein schriftliches Mandat benennen.
  4. Citeo oder eine andere für das EMPAP-System zugelassene Umweltorganisation wählen.
  5. Die Mitgliedschaft formalisieren und eine eindeutige Kennnummer (IDU) erhalten.
  6. Die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden und die entsprechenden Öko-Beiträge zahlen.
  7. Die Compliance dauerhaft aufrechterhalten, auch bei Änderungen der Produkte oder Mengen.

Ein Unternehmen, das bereits vor dem 10. Juli 2026 Citeo-Mitglied war, sollte ebenfalls prüfen, ob seine Situation angesichts der Vertreterpflicht aktualisiert werden muss.

Können Sie nach der Wahl von Citeo die Umweltorganisation wechseln?

Das EMPAP-System umfasst mehrere zugelassene Umweltorganisationen. Ein Unternehmen ist daher nicht dauerhaft an Citeo gebunden.

Ein Wechsel der Umweltorganisation bleibt möglich, muss aber die geltenden Vertragsbedingungen und die für jede Mitgliedschaft spezifischen Fristen berücksichtigen.

Ihr Bevollmächtigter Vertreter kann Sie bei dieser Analyse unterstützen, unabhängig davon, ob die Wahl auf Citeo, Adelphe oder Leko fällt.

Ekovio, Ihr Bevollmächtigter Vertreter für Citeo

Ekovio kann als Ihr Bevollmächtigter Vertreter für Ihre Mitgliedschaft bei Citeo auftreten.

Ekovio kann diese Rolle ausschließlich übernehmen, neben einem Unternehmen, das seine Daten und Meldungen bereits selbst verwaltet.

Ekovio kann außerdem eine umfassendere Verwaltung der Verpackungs-EPR-Compliance übernehmen, einschließlich Mitgliedschaft, Meldungen und Nachverfolgung der Öko-Beiträge bei Citeo.

Der genaue Umfang des Auftrags wird vertraglich festgelegt, basierend auf der Organisation und den Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Starten Sie Ihre kostenlose Testphase mit Ekovio, um Ihre Vertretung bei Citeo zu organisieren.

Häufig gestellte Fragen zum Bevollmächtigten Vertreter und Citeo

Muss ich für meine Verpackungs-Compliance Citeo wählen?

Nein.

Das EMPAP-System umfasst mehrere zugelassene Umweltorganisationen, darunter Citeo, Adelphe und Leko. Das Unternehmen entscheidet selbst, welcher Umweltorganisation es beitritt.

Benötige ich einen Bevollmächtigten Vertreter, wenn ich bereits Citeo-Mitglied bin?

Eine bestehende Mitgliedschaft allein reicht nicht aus, um nachzuweisen, dass die Vertreterpflicht erfüllt ist.

Ist Ihr Unternehmen nicht in Frankreich niedergelassen, muss seine Situation im Hinblick auf die seit dem 10. Juli 2026 geltende Pflicht überprüft werden.

Ist Ekovio mit Citeo verbunden?

Nein.

Ekovio ist ein unabhängiger Dienstleister, der Unternehmen bei ihrer EPR-Compliance unterstützt, einschließlich ihrer Beziehung zu Citeo. Ekovio ist an keine bestimmte Umweltorganisation gebunden.

Kann ich meine Meldungen selbst verwalten, während Ekovio die Vertretung übernimmt?

Ja.

Ekovio kann ausschließlich als Ihr Bevollmächtigter Vertreter auftreten, während Ihr Unternehmen die operative Verwaltung seiner Daten und Meldungen behält.

Was passiert, wenn ich nach der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters die Umweltorganisation wechsle?

Das Mandat muss dann aktualisiert werden, um die neue betroffene Umweltorganisation widerzuspiegeln.

Ekovio kann diesen Wechsel unterstützen, auch einen Wechsel zu Adelphe oder Leko.

Organisieren Sie Ihre Vertretung bei Citeo

Ein nicht in Frankreich niedergelassenes Unternehmen, das Verpackungen auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, muss zwei Dinge prüfen: seine Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Umweltorganisation und seine Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters.

Citeo ist neben Adelphe und Leko eine der für das EMPAP-System zugelassenen Umweltorganisationen.

Ekovio kann als Ihr Vertreter bei Citeo auftreten, allein oder im Rahmen einer umfassenderen Verwaltung Ihrer Verpackungs-EPR-Compliance.

Starten Sie Ihre kostenlose Testphase mit Ekovio, um Ihren Bevollmächtigten Vertreter bei Citeo einzurichten.

Romain - Fondateur Ekovio

Romain