{"id":496,"date":"2026-04-11T10:03:23","date_gmt":"2026-04-11T08:03:23","guid":{"rendered":"https:\/\/ekovio.com\/epr-scheme-end-of-life-vehicles-elv\/"},"modified":"2026-08-19T10:04:17","modified_gmt":"2026-08-19T08:04:17","slug":"epr-system-altfahrzeuge-elv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ekovio.com\/de\/epr-system-altfahrzeuge-elv\/","title":{"rendered":"Das EPR-System f\u00fcr Altfahrzeuge (ELV)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verwaltung von Altfahrzeugen (ELV, End-of-Life Vehicles) ist einer der \u00e4ltesten Industriesektoren Frankreichs, organisiert lange bevor das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu einem gesetzlichen Standard wurde. Das AGEC-Gesetz von 2020 hat die Spielregeln jedoch grundlegend ver\u00e4ndert und Hersteller, Importeure und Aufbereitungsbetriebe vor neue Pflichten und feste Fristen gestellt. Erfahren Sie im Folgenden mehr \u00fcber den aktuellen Rechtsrahmen, seine konkreten Anforderungen und die Herausforderungen, die sich daraus f\u00fcr alle Akteure im Sammel- und Aufbereitungssektor ergeben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Der EPR-Rahmen f\u00fcr Altfahrzeuge, neu geordnet durch das AGEC-Gesetz<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">EPR-Pflichten f\u00fcr Fahrzeughersteller: \u00c4nderungen seit 2024 f\u00fcr einen alten Sektor<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der EPR-Sektor f\u00fcr Altfahrzeuge hat die Besonderheit, bereits seit 2006 im Anschluss an eine europ\u00e4ische Richtlinie organisiert zu sein \u2013 lange vor der Verallgemeinerung der <a href=\"https:\/\/ekovio.com\/de\/liste-epr-systeme-frankreich-europa\/\">verschiedenen EPR-Systeme<\/a>, die das franz\u00f6sische Kreislaufwirtschaftsgesetz (AGEC) von 2020 mit sich brachte. Dieses Gesetz hat seinen Anwendungsbereich jedoch neu geordnet: Seit Januar 2024 unterliegen Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen, Lieferwagen, motorisierten Zweir\u00e4dern und Quadrizykeln f\u00f6rmlich der EPR.<br>Die Gr\u00f6\u00dfenordnung ist betr\u00e4chtlich, denn <strong>j\u00e4hrlich erreichen in Frankreich rund 1,2 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer<\/strong> \u2013 das entspricht zehntausenden Tonnen gef\u00e4hrlicher Materialien, die B\u00f6den und Grundwasser verschmutzen k\u00f6nnen, wenn ihre Aufbereitung den legalen Kreisl\u00e4ufen entgeht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Der Fortbestand eines illegalen Sektors als zentrale operative Herausforderung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sch\u00e4tzungen zufolge verschwindet j\u00e4hrlich mehr als ein Drittel der Altfahrzeuge, die unsachgem\u00e4\u00df behandelt oder exportiert werden, aus dem legalen Aufbereitungssektor \u2013 ein Ph\u00e4nomen, das die Europ\u00e4ische Kommission auf europ\u00e4ischer Ebene auf rund 4 Millionen Fahrzeuge sch\u00e4tzt.<br>Die EPR-Reform wurde konzipiert, um dem entgegenzuwirken, indem sie eine systematische Vertragsbindung zwischen Herstellern und Aufbereitungsbetrieben vorschreibt und die R\u00fcckverfolgbarkeit jedes Fahrzeugs entlang der gesamten Kette verpflichtend macht. Die Bek\u00e4mpfung verlassener Fahrzeugwracks in \u00dcberseegebieten ist Gegenstand spezifischer Bestimmungen, darunter eine seit 2024 geltende R\u00fcckgabepr\u00e4mie, die Fahrzeughalter zu zugelassenen Aufbereitungswegen lenken soll.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Automobil-EPR: ein Sektor mit zwei sich erg\u00e4nzenden Wegen<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Die Umweltorganisation Recycler Mon V\u00e9hicule und zugelassene Individualsysteme<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um ihren EPR-Pflichten nachzukommen, k\u00f6nnen sich Hersteller in diesem Sektor der Fahrzeugverwertung der im April 2024 bis zum 31. Dezember 2029 zugelassenen Umweltorganisation Recycler Mon V\u00e9hicule anschlie\u00dfen \u2013 <strong>der ersten EPR-Umweltorganisation dieser Art f\u00fcr Altfahrzeuge in Europa<\/strong> \u2013 oder beim Ministerium f\u00fcr den \u00f6kologischen Wandel eine Zulassung als Individualsystem beantragen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mehrere gro\u00dfe, der EPR f\u00fcr Altfahrzeuge unterliegende Hersteller haben sich f\u00fcr diesen zweiten Weg entschieden und ihre jeweilige Zulassung erhalten, darunter:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Stellantis<\/strong>;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Toyota<\/strong>;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Nissan<\/strong>;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>Iveco<\/strong>;<\/li>\n\n\n\n<li><strong>SAIC Motor<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese aktuelle Aufteilung zwingt Verwertungszentren und Schredderbetriebe im Land dazu, ihre Vertragsbeziehungen Marke f\u00fcr Marke zu vervielfachen, was unabh\u00e4ngige Betreiber gegen\u00fcber bereits mit den Herstellern verbundenen Netzwerken schw\u00e4cht.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Ein Wandel im Status der Aufbereitungsbetriebe<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit dem 1. Januar 2025 m\u00fcssen Altfahrzeug-Verwertungszentren nach den Vorschriften f\u00fcr umweltrelevante genehmigungspflichtige Anlagen eingestuft werden, wodurch das fr\u00fchere pr\u00e4fektorale Zulassungssystem abgel\u00f6st wird. Gleichzeitig trat zum selben Datum ein Verbot der Deponierung unsortierter nicht-metallischer Schredderr\u00fcckst\u00e4nde in Kraft, das <strong>Schredderbetriebe zu Investitionen in Nachsortieranlagen zwingt<\/strong> (Siebe, optische Sortierer, Dichtesortiertische usw.). Diese gleichzeitigen regulatorischen Entwicklungen erzeugen f\u00fcr Betreiber mit ohnehin engen Margen eine erhebliche Compliance-Last.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ambitionierte Leistungsziele auf einer mehrj\u00e4hrigen Entwicklungslinie<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Steigende Recycling- und Wiederverwendungsquoten bis 2028<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese EPR f\u00fcr Altfahrzeuge legt bis 2028 geltende zahlenm\u00e4\u00dfige Schwellenwerte f\u00fcr das Recycling und die Verwertung von Fahrzeugmaterialien fest: <strong>85 % Wiederverwendung und Recycling sowie 95 % Gesamtverwertung<\/strong>, zus\u00e4tzlich zu Zielen f\u00fcr die Wiederverwendung von Teilen, die 2024 bei 8,5 %, 2026 bei 10 % und 2028 bei 16 % liegen.<br>Zu beachten ist, dass auch spezifische Zielwerte f\u00fcr die stoffliche Verwertung von Kunststoffen und Glas aus der Aufbereitung gelten, mit Schwellenwerten von 65 % beziehungsweise k\u00fcnftig 70 % f\u00fcr Kunststoffe und 50 % beziehungsweise k\u00fcnftig 65 % f\u00fcr Glas bis 2028.<br>Und wie sieht es bei Zweir\u00e4dern und Quadrizykeln aus? Hier sind die Wiederverwendungsziele f\u00fcr Teile noch anspruchsvoller und erreichen 2028 40 %, was eine deutliche Weiterentwicklung wiederverwendbarer Teile erfordert.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Strategische Herausforderungen im Zusammenhang mit \u00d6ko-Design und der Elektromobilit\u00e4t<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u00dcber die reine Melde-Compliance hinaus dr\u00e4ngt die EPR f\u00fcr Altfahrzeuge Hersteller dazu, Vorgaben zum Lebensende bereits in der Entwurfsphase des Fahrzeugs zu ber\u00fccksichtigen, insbesondere bei der Materialwahl und der Zerlegbarkeit. Die Beschleunigung des Wandels hin zu Elektrofahrzeugen bringt zudem neue technische Herausforderungen f\u00fcr den Sektor mit sich, insbesondere die <strong>Aufbereitung von Antriebsbatterien<\/strong>, deren Recyclingprozesse industriell noch im Aufbau begriffen sind. Die Europ\u00e4ische Kommission hat im Dezember 2025 eine vorl\u00e4ufige Einigung \u00fcber eine Verordnung erzielt, die den Rahmen f\u00fcr Fahrzeugdesign und Lebensendemanagement reformieren soll; ihre Bestimmungen sollen ab 2026 zu den nationalen Pflichten hinzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Verwaltung von Altfahrzeugen (ELV, End-of-Life Vehicles) ist einer der \u00e4ltesten Industriesektoren Frankreichs, organisiert lange bevor das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zu einem gesetzlichen Standard wurde. Das AGEC-Gesetz von 2020 hat die Spielregeln jedoch grundlegend ver\u00e4ndert und Hersteller, Importeure und Aufbereitungsbetriebe vor neue Pflichten und feste Fristen gestellt. 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